Behörden

Wo muss ich mich melden? - Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörde

Viele Formulare und dann auch noch in einer fremden Sprache - die ersten Tage können manchmal anstrengend sein. Angst vor dem Ämterdschungel muss aber niemand haben. Im Prinzip ist alles schnell erledigt.

Einwohnermeldeamt

Bei jedem Umzug oder auch bei dem ersten Einzug führt Sie Ihr Weg zum Einwohnermeldeamt. Es befindet sich im Stadthaus oder im Rathaus. Die Mühlen der Bürokratie mahlen dort oft nur vormittags. Viele Städte und Gemeinden haben mittlerweile aber auch flexible Öffnungszeiten. Wichtig: Anmelden am neuen Wohnort heißt auch Abmelden der alten Anschrift. Reisepass und gegebenenfalls das Visum nicht vergessen.

Ausländerbehörde

Ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommen Sie bei der Ausländerbehörde. Hier wird von Ihnen auch die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes verlangt. Also: Erst besuchen Sie das Einwohnermeldeamt, dann die Ausländerbehörde. Die Adressen erfahren Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Gesundheitszeugnis

Ob Sie ein Gesundheitszeugnis brauchen oder nicht, wird unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Bundesländer, die einen HIV-Test verlangen. Irgendwelche Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.

Weitere Informationen

Ratschläge der Alexander von Humboldt-Stiftung für den Deutschlandaufenthalt: Anmeldung
http://www.humboldt-foundation.de/de/programme/betreuung/rat/03_01.htm

"Amtsdeutsch a. D." – DW-WORLD.DE über den Bochumer "Internetdienst für eine moderne Amtssprache"
http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,3564645,00.html

Letzte Änderung: 15.08.2008

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