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Welcher Führerschein gilt
Allgemein gilt die Regel, dass jeder ausländische Führerschein sechs Monate gilt. Aber: Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat, hat es einfacher. Seine Fahrerlaubnis gilt unbegrenzt. Wer einen Wohnsitz in Deutschland bezieht, darf ein halbes Jahr hinter dem Steuer sitzen. Anschließend muss der Führerschein umgeschrieben werden. Ausnahme: EU- oder EWR-Führerscheine. Für einige Länder ist die Umschreibung mit einer Theorie- und Fahrprüfung verbunden. Abgelegt werden die Prüfungen in einer Fahrschule. Welche Regelung für Ihr Land zutrifft, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung. Vor der Umschreibung muss der Führerschein von einer deutschen diplomatischen Vertretung oder einem deutschen bzw. ausländischen Automobilclub übersetzt werden. Ausgenommen davon sind: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Senegal, Zypern und Ungarn.
Um Ihre Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen, brauchen Sie:
- den gültigen Führerschein (mit deutscher Übersetzung)
- Passfoto
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts
- Versicherung des Antragstellers, dass der Führerschein noch gilt
- Reisepass oder Personalausweis
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt 25 bis 35 Euro. Beantragen Sie die Umschreibung rechtzeitig, am besten drei Monate vor Ablauf der Frist, da die Bearbeitung sehr lange dauern kann.
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| Weitere Informationen
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|  Ratschläge der Alexander von Humboldt-Stiftung für den Deutschlandaufenthalt: Eigenes Auto www.humboldt-foundation.de/...
Die Webseiten des Allgemeinen Deutschen Automobil Clubs (ADAC) bieten Verkehrsinformationen, Reiseservice und Tipps rund ums Auto. www.adac.de
Der Online-Service des Automobilclubs von Deutschland (AvD) hält unter anderem Verkehrsrechts-Informationen bereit. www.avd.de
Kraftstoffpreisvergleich von mehr als 15.000 Tankstellen bundesweit www.clever-tanken.de

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