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Wohin mit den lieben Kleinen - Kinderbetreuung und Kindergärten
Kinder, die älter als drei Jahre sind, haben in Deutschland Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Natürlich muss kein Kind in den Kindergarten gehen. Wenn Sie (und Ihr Kind) das aber möchten: Die Anmeldung erfolgt zumeist im Frühjahr. Allerdings nehmen die meisten Kindergärten, so weit noch Plätze vorhanden sind, Kinder auch später noch auf. Wenn sich Kindergarten, Eltern (und Kind) geeinigt haben, kann sich die oder der Kleine vormittags von etwa 8 bis 12 Uhr und / oder nachmittags von ungefähr 14 bis 17 Uhr dort aufhalten. Die Kosten schwanken bei öffentlichen Kindergärten zwischen 70 und 120 Euro, bei privaten Kindergärten zwischen 150 und 200 Euro pro Monat. Für Eltern, die eine durchgängige Betreuung suchen, gibt es Ganztagskindergärten. Es ist aber schwierig, einen Platz zu bekommen, denn die Zahl solcher Einrichtungen ist sehr klein. Dort kann Ihr Kind von etwa 7 bis gegen 17 Uhr die Zeit verbringen.
Kinder unter drei Jahren
Für ganz kleine Mitmenschen von einem bis zu drei Jahren sind Kinderkrippen eine Möglichkeit, ganztags betreut zu werden. Aber auch hier ist es nicht leicht, einen freien Platz zu ergattern. "Tagesmütter" versorgen Kleinkinder in ihrer eigenen Wohnung. Sie können Ihr Kind nach Absprache dort abliefern und sind auf diese Weise nicht an feste Zeiten gebunden. Babysitter, die stundenweise nach Ihren Kleinen schauen, bieten ihre Dienste an "Schwarzen Brettern" in Supermärkten oder Kindergärten an. Informationen über Kindergärten, Tagesmütter und andere Betreuungsmöglichkeiten erhalten Sie beim Jugendamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. An einigen Studienorten unterhält auch das Studentenwerk eigene Einrichtungen für Kinder von Studierenden, Wissenschaftlern und Beschäftigten.
Schule
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