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Wie kann ich mich versichern?
Natürlich kann man sich in Deutschland gegen alles mögliche versichern. Wichtig ist dabei eines: Für bestimmte Versicherungen herrscht Versicherungspflicht.
Krankenversicherung
Jeder Arbeitnehmer muss eine "Krankenversicherung" abschließen. Ehepartner, die nicht arbeiten, und Kinder können mitversichert werden. Für EU-Ausländer, deren Aufenthalt sich auf mindestens sechs und höchstens 60 Monate beschränkt, wird eine spezielle Krankenversicherung angeboten. Der Vorteil: ein bis zu drei Viertel geringerer Versicherungsbeitrag. Manche Stipendiaten erhalten auch die Möglichkeit, besonders günstige Krankenversicherungen abzuschließen. Nachfragen lohnt immer.
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung müssen Sie nicht selber abschließen: Beides wird automatisch von ihrem Einkommen abgezweigt. Und jetzt wird es ein wenig kompliziert: Wenn Sie in Deutschland Beiträge gezahlt haben und dann in einem anderen Land leben, können sie trotzdem Rentenzahlungen erhalten. Nämlich dann, wenn es ein EU- Land ist oder ein Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat.
Unfallversicherung
Für Unfälle am Arbeitsplatz haftet die "Berufsgenossenschaft". Die Beiträge für diese Versicherung werden direkt vom Arbeitgeber bezahlt. Am einfachsten ist es für Kinder. Kinder sind in der Schule oder im Kindergarten automatisch unfallversichert.
Ärztliche Versorgung
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