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Arbeitserlaubnis für Ehepartner
Wenn die Ehefrau oder der Ehemann in Deutschland arbeiten wollen, sollte dieser Wunsch bereits bei der Beantragung des Visums geäußert werden.
Die Arbeitserlaubnis beantragen Sie beim Arbeitsamt vor Ort. Und das am besten rechtzeitig. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. Befreit von diesem administrativen Räderwerk sind Staatsangehörige der Europäischen Union und aus Island, Liechtenstein und Norwegen.
Mit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 können Ehepartner von Gastwissenschaftlern einfacher eine Arbeit in Deutschland aufnehmen als bisher : Nachziehende Familienangehörige sind in der Frage einer Arbeitsaufnahme rechtlich so gestellt wie der Ausländer, zu dem der Nachzug erfolgt. Das heißt: Hat der Gastwissenschaftler einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang, gilt dies auch für die nachziehenden Familienangehörigen. Ist für den Arbeitsmarktzugang des ausländischen Gastwissenschaftlers, zu dem der Nachzug erfolgt, dagegen die Zustimmung des Arbeitsamtes erforderlich, benötigen auch die nachziehenden Familienangehörigen diese Zustimmung. In jedem Fall entfällt die bislang geltende Wartezeit von einem Jahr.
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