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08.01.2009
 
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Behörden





Einwohnermeldeamt und Ausländeramt

Unangenehme Dinge sollten am besten schnell erledigt werden. In Deutschland sind das die lästigen, aber notwendigen Behördengänge. Der erste führt zum Einwohnermeldeamt: Jeder, der länger als drei Monate in Deutschland leben will, muss innerhalb einer Woche seinen Wohnsitz anmelden. Für die Anmeldung wird eine Kopie des Mietvertrags der Wohnung oder eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters verlangt. Eine Ummeldepflicht gilt später, wenn zum Beispiel die Wohnung gewechselt wird. Wichtig: Da die Meldebehörde nicht überall bei der gleichen städtischen Stelle untergebracht ist, am besten beim Akademischen Auslandsamt nach der richtigen Adresse fragen.

Der nächste Weg für ausländische Studierende führt dann zum Ausländeramt. Hier muss jeder persönlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Bei dieser Stelle müssen Studenten auch nachweisen, dass der Studienaufenthalt finanziell gesichert ist. Das bedeutet: Die Studierenden müssen über mindestens 500 Euro im Monat verfügen. Der Antrag wird genehmigt, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden:

- gültiges Visum zu Studienzwecken (Studierende aus Nicht-EU-Staaten),
- ausgefülltes Antragsformular (erhältlich beim Akademischen Auslandsamt),
- gültiger Reisepass oder Personalausweis,
- Krankenversicherungsnachweis,
- Kopie des Mietvertrags oder Bescheinigung des Vermieters,
- drei Passfotos
- und in manchen Fällen ein ärztliches Attest.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt und muss jedes Jahr verlängert werden.





Weitere Informationen   



Ratschläge der Alexander von Humboldt-Stiftung für den Deutschlandaufenthalt: Anmeldung
www.humboldt-foundation.de/...

"Amtsdeutsch a. D." – DW-WORLD.DE über den Bochumer "Internetdienst für eine moderne Amtssprache"
www.dw-world.de/...













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